Islam und Koran

Vertrieb von Alkohol in einem nicht-islamischen Land

Frage:

Ich betreibe einen Imbiss in Deutschland. Wie ist die Regelung für den Verkauf von Alkohol in nicht-islamischen Ländern?

Antwort:

Auch wenn Sie in einem nicht-islamischen Land leben, ist der Vertrieb von Alkohol nach islamischem Recht nicht erlaubt. Die Gebote und Verbote Allahs ändern sich nicht von Land zu Land! Ist eine Handlung in einem Land aus islamischer Sicht verboten, kann die selbe Handlung an einem anderen Ort nicht erlaubt ­- also hala l- sein. Verbot ist Verbot.

Außerdem verwendet Gott bei Seinem Verbot von betäubenden Substanzen nicht speziell den Ausdruck „konsummiert sie nicht“ sondern den allgemeinen Ausdruck „meidet sie“.

So gebietet Er:

O die ihr glaubt! Wein und Glücksspiel und Götzenbilder und Lospfeile sind ein Greuel, ein Werk Satans. So meidet sie allesamt, auf dass ihr Erfolg habt (Al-Ma’ida, Das Mahl 5/90)

Etwas zu meiden bedeutet Distanz zu wahren. Jemand der keinen Alkohol trinkt, aber in seinem Laden Alkohol verkauft oder andere im obigen Koranvers verbotene Dinge tut, befolgt somit nicht das Gebot des Meidens.

Eine Überlieferung von Anas ( Allahs Wohlgefallen auf ihm) besagt:

Der Prophet (Friede sei mit ihm) verfluchte zehn Jenige, die mit Alkohol in irgendeiner Weise in Kontakt kommen: Jemand, der Bäume pflanzt mit der Absicht Wein zu produzieren; derjenige, der diese Bäume kultiviert, sodass Wein produziert werden könnte; jemand, der Weintrauben presst; derjenige, der Wein trinkt; den Wein serviert; den Wein transportiert; derjenige, der es als Geschenk annimmt; derjenige, der Alkohol verkauft und der es kauft; jemand, der seinen Unterhalt durch Alkohol verdient (durch Verkauf oder Produktion).

In diesen Koranversen und Hadithen wird klar, dass Muslime überall wo sie leben auf Halal (Erlaubtes) und Haram (Verbotenes) achten und den Geboten Allahs Folge leisten müssen.

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