Frage:
Müssen Frauen ein Kopftuch tragen, wenn sie den Koran lesen oder dürfen sie das auch ohne Kopfbedeckung?
Antwort:
Nein, das müssen sie nicht! Eine Muslima muss ihren Kopf nur bei Anwesenheit von ihr fremden Männern und beim rituellen Gebet bedecken. Unter Frauen oder zu Hause bei ihrem Vater, ihren Brüdern, ihrem Onkel oder Schwiegervater muss sie ihren Kopf nicht bedecken.
Gott Teala sagt:
Und sage den gläubigen Frauen, sie sollen den Blick niederschlagen und ihre Keuschheit wahren und ihre Zierde nicht zeigen, außer dem, was davon sichtbar ist, und sie sollen ihre Tücher über ihren Kleiderausschnitt ziehen und ihre Zierde niemandem zeigen ,außer ihren Ehemännern, ihren Vätern, Schwiegervätern, ihren Söhnen, Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, den Frauen, mit denen sie Umgang haben, den Leibeigenen, den mit ihnen lebenden Männern, die Frauen nicht mehr begehren, und den Kindern, die noch kein Verlangen nach Frauen haben […] (an-Nur, Das Licht 24/31)
Gott Teala lässt uns wissen wissen, was wir tun müssen, wenn wir den Koran lesen bzw. rezitieren wollen:
Wenn du nun den Koran vorträgst, so suche Schutz bei Allah vor dem gesteinigten Satan (an-Nahl, Die Biene 16/98)
Gemäß dieses Verses gibt es nur eines, das Frauen sowie Männer tun müssen, wenn sie den Koran lesen möchten: Schutz bei Allah vor dem gesteinigten Satan suchen. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht. So können Frauen, während sie den Koran lesen ihr Haupt auch unbedeckt lassen Es gibt weder Koran-Verse noch Hadithe, die eine solche Bedeckung vorschreiben.
Wenn Frauen einer Sadschda e-Tilawat begegnen, können sie diese auch ohne Bedeckung ausführen. Hierbei gibt es keine Bedenken, da die Sadschda e-Tilawat kein rituelles Gebet – also keine Salāt ist.