Islam und Koran

Mehrerlös bei Ratenverkauf

Frage:

Ein Freund von mir wollte ein Telefon mit einer Ratenzahlung kaufen. In Raten gezahlt kostet das Telefon 450 Euro (in 10 Monaten), bar bezahlt beträgt der Preis 370 Euro. Ich habe ihm folgendes Angebot gemacht: Ich kaufe das Telefon in meinem Namen für 370 Euro und verkaufe es dir dann in Raten von 10 Monaten für 440 Euro. Habe ich hierbei irgendwie bedenklich gehandelt?

Antwort:

Hierbei gibt es nichts Bedenkliches, da dies eine Form des Handels ist. Wenn Sie ihm 370 Euro Schulden gegeben hätten, statt das Telefon für 370 Euro zu kaufen und es für 440 Euro zu verkaufen, und er diese Schuld später in Höhe von 440 Euro zurückgezahlt hätte, dann wäre dies ein Fall von Zinsen. Denn Zinsen sind Einkünfte, die man aus Schulden einnimmt. Sie verschulden ihn auch in diesem Falle; aber da Sie ihn als Gegenleistung für das Telefon verschulden, wäre dies keine Leihgabe, sondern ein Verkauf auf Anschreiben und somit sind die Einkünfte, die Sie erzielen, erlaubt.

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