Frage:
Ist das Glücksspiel, mit der Absicht das zu gewinnende Geld zu spenden, aus islamischer Sicht gestattet?
Antwort:
Diese Frage kann man mit einem klaren „Nein“ beantworten, da das Glücksspiel und das daraus erwirtschaftete Geld verboten sind. Das Missachten dieser Verbote ist als Sünde zu betrachten.
Außerdem besagt eine wichtige Regel des Islamischen Rechts, dass auch gute Absichten die von Gott erlassenen Verbote nicht aufheben können.
Somit kann gesagt werden, dass das Glücksspiel dem Gläubigen unter keinen Umständen gestattet ist.