Frage:
Wenn jemand in der Nacht mit seiner Frau Geschlechtsverkehr hat und anschließend ohne Ganzkörperwaschung (Gusl) einschläft und ohne zur Morgenmahlzeit (Sahur) aufgestanden zu sein, morgens aufwacht und nicht die Möglichkeit hat zu duschen, weil man sich sonst zur Arbeit verspäten wird, kann man dann trotzdem Fasten?
Antwort:
Der unreine Zustand (Dschanaba), ist der Zustand nach dem Geschlechtsverkehr oder nach dem Erguss von Mann und Frau bzw. Orgasmus auch ohne Geschlechtsverkehr. Dieser Zustand ist kein Hindernis zum Fasten. Von Aische und Ümmü Seleme wurde überliefert, das unser Prophet (Gottes Segen mit ihm) in unreinem Zustand aufgewacht ist und danach seine Ganzkörperwaschung (Gusl) gemacht hat und anschließend gefastet hat (Bukhari, Savm, 22).
Wer aus irgendeinem Grund unrein wird, also dass eine Person Ganzkörperwaschung machen muss, darf höchstens eine Gebetszeit in diesem Zustand verbringen. Es ist nicht gestattet eine längere Zeit zu warten. Wenn Sie in der Nacht in diesem Zustand sind, in der Sie Gusl machen müssten, können Sie sich hinlegen und schlafen. Doch da es eine Pflicht ist zum Morgengebet aufzustehen und das Gebet zu vollziehen, müssen Sie sich wegen des Morgengebets durch eine Ganzwaschung von der Unreinheit befreien. Das heißt, wenn sie aufgewacht sind ist das Erste, was sie machen müssen, eine Ganzkörperwaschung vornehmen, um anschließend das Morgengebet zu vollziehen.
Ist mein Fasten ungültig, wenn ich erst vor dem Duhur-gebet die Ganzkörperwaschung vornehme?
Lieber Bruder Muhammed,
Ganzkörperwaschung ist nur für den Salat eine Pflichtreinigung. Diese beeinträchtigt nicht Ihre Ramadan-Fasten.
Viele Grüße
Mustafa