Elternrecht
Frage: ,,Wir haben einen 62- jährigen Vater, der Gott vergeugnet, also Atheist ist. Mit dem Vorwand, dass meine Mutter und ich nach den Geboten Gottes leben, hat er das Haus verlassen und eine andere Frau geheiratet. Von dieser Frau hat er auch ein Kind bekommen. Meine Mutter hat sich von ihm scheiden lassen, ohne irgendwelche materiellen Güter von ihm zu verlangen. Jetzt sieht weder mein Vater uns noch suchen wir ihn auf. Auch in unseren Herzen ist eine ziemlich große Kälte ihm gegenüber. Was sind die Aufgaben und Pflichten, die der Islam mir und meiner Mutter ihm, seinen Verwandten oder dem von seiner anderen Frau stammendem Sohn gegenüber auferlegt?”
Antwort: ,,Da Ihre Mutter sich von Ihrem Vater getrennt hat, hat sie ihrem Vater, also ihrem Exmann gegenüber keinerlei Pflichten mehr. Sie hingegen sind immer noch sein Sohn und sein anderer Sohn ist Ihr Bruder. Auch wenn ihr Vater ein Feind der Religion ist, ist es eine Sünde, wenn Sie den Kontakt zu ihm beenden. Ob Sie sie nun lieben oder nicht lieben, als ein Sohn und ein Bruder sind sie im Falle, dass diese darauf angewiesen sein sollten, dazu verpflichtet, ihnen Alimente zu zahlen. Dies ist auch wichtig, um das Herz Ihres Vaters zu mildern. Allah der Erhabene gebietet:
,Wenn sie dich aber bedrängen, du sollest mir etwas beigesellen, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht! Verkehre aber im Diesseits auf freundliche Weise mit ihnen. Folge dem Wege derer, die sich mir zuwenden! Hierauf werdet ihr zu mir zurückkehren. Und dann werde ich euch Kunde geben über das, was ihr getan habt.’ (Lokman, 31/15)
,Fürchtet Allah, in dessen Namen ihr einander zu bitten pflegt, und beachtet die Verwandtschaftsbande!’ (Nisa [die Frauen] 4/1)
, Und dient Allah und setzt Ihm nichts zur Seite; und seid gut zu den Eltern und zu den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem Nachbar, sei er verwandt oder aus der Fremde, dem Begleiter an der Seite, dem Sohn des Weges und zu dem, den ihr von Rechts wegen besitzt. Seht, Allah liebt nicht den Hochmütigen und Prahler’ (Nisa, 4/36)
,Gib dem Verwandten seinen rechtmäßigen Anteil, auch dem Armen und dem mittellosen Durchreisenden, doch sei nicht verschwenderisch!’’’ (Isra [die Nachtreise], 17/26)