Das Glücksspiel und Sportwettkämpfe
Frage: ,,Heutzutage werden in Internetcafés Turniere organisiert. Die teilnehmenden Mannschaften bezahlen einen bestimmten Betrag und die gewinnenden Mannschaften bekommen das gesamte Geld. Dies sind keine Spiele, die vom Zufallsprinzip bestimmt sind, jedoch sind es schließlich Spiele… Gilt as als Glückspiel, wenn man auf diese Weise Geld verdient? Manchmal spenden Internetcafés Gelder als Belohnung für den Gewinner aus den eigenen Kassen. Wie sieht dann das Urteil aus? Falls dies verboten ist, sind auch Sportwettkämpfe, die auf diesem Prinzip beruhen, verboten? Also, ist es verboten, durch Spiele, die die Niederlage des Gegners als Ziel haben, Geld zu verdienen, auch wenn der Gewinn von der eigenen Mühe abhängig ist?
Antwort: ,,Alle Handlungen – egal wie sie heißen – bei denen eine Gruppe von Leuten eine bestimmte Summe hergibt und der Gewinner am Ende alles einkassiert, gelten als Glücksspiele und sind folglich verboten. Wenn jedoch eine dritte Person eine Summe zur Verfügung stellt und der Gewinner diese bekommt, ist es erlaubt.
Da bei Sportwettkämpfen die Zuschauer die Kosten für die Organisation tragen, darf der Gewinner alles oder den Großteil des Geldes nehmen.”
Doz. Dr. Servet Bayindir