Islam und Koran

Darf eine Muslimin Richterin oder Rechtsanwältin sein?

Darf eine Muslimin Richterin oder Rechtsanwältin sein?
 
Frage:
Wenn man bedenkt, dass in der islamischen Rechtslehre die Frau keine Richterin sein darf, wie muss man dann den Umstand bewerten, dass Mädchen/Frauen in Deutschland Richterinnen oder Anwältinnen werden? Darf eine Muslimin Richterin oder Rechtsanwältin sein?
 
Antwort:
Wenn auch die große Mehrheit der islamischen Rechtsgelehrten dagegen ist, dass eine Frau Staatsoberhaupt oder Richterin wird, so gibt es keinen koranischen Vers noch eine Praktizierung unseres Propheten, die verbieten, dass eine Frau Richterin wird.
Die hanafitischen Gelehrten sagen, dass Frauen bei Prozessen, die nicht die Vergehen, die die härtesten Strafen erfordern, behandeln sowohl als Zeuginnen aussagen dürfen als auch als Richterinnen auftreten können. Exegeten wie Ibn Dscherir et-Taberi und Hasan-i Basri von den Tabiin[1] sowie Rechtsgelehrte der Rechtsschule der Zahiriya hingegen vergleichen das Abgeben eines gerichtlichen Urteils mit der Ausstellung eines religiösen Gutachtens und erklären, dass Frauen bei jeder Art von Prozessen als Richterinnen auftreten können (Siehe Mehmet Akif Aydin, ,,Die Frau: Die Frau im Islam”, Diyanet Islam Enzyklopädie, c: 24, s. 90).
Heute können Richter nur im Rahmen der vorhandenen Gesetze agieren.
Da diejenigen, die als freie Anwälte arbeiten, Prozesse ablehnen können, die sie nicht wollen, ist es sinnvoller, diesen Beruf zu wählen.
 
[1] Die Muslime, die die Gefährten des Propheten Mohammed sahen.

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