Frage:
Ich arbeite als Rektor an einer Schule in Urfa, Türkei. In dieser Region kommt es oft vor, dass Männer die Frauen ihrer verstorbenen Brüder ehelichen. Ich werde oft gefragt und würde gerne wissen, wie es sich damit verhält.
Antwort:
Ein lediger Mann kann die Witwe seines verstorbenen Bruders ehelichen, islamisch gesehen ist dies unbedenklich.
Bei einer Heirat müssen beide Seiten zustimmen, sodass ohne das gegenseitige Einverständnis ist keine Ehe möglich. Das bedeutet, dass niemand den Bruder des Verstorbenen oder dessen Witwe zu einer solchen Heirat zwingen kann. Der Befolgung einer Tradition kann hier keine Priorität gegeben werden. Wenn beide einverstanden sind, spricht aber nichts gegen deren Heirat.