Frage:
Ein Freund erfuhr, dass ich am Arbeitsplatz mein Gebet verrichte und sagte: „Ich möchte auch mein Gebet verrichten, aber erst nachdem ich meinen Arbeitgeber gefragt habe!“ Und als ich entgegnete: „Wieso solltest du ihn fragen, verrichte dein Gebet.“ meinte er: „Nein, das geht nicht. Wenn er es nicht erlaubt, ist es haram! Du würdest ohne seine Kenntnis von der Arbetszeit stehlen. Du kannst dein Gebet nur verrichten, wenn er einverstanden damit ist.“ Ich konnte ihm nichts entgegnen. Hat er Recht mit dem, was er sagt?
Antwort:
Für die Verrichtung der Pflichtgebete muss mann sich keine Erlaubnis einholen. Das ist Ihr Recht als Mensch. Für die freiwilligen Gebete müssen Sie sich aber eine Einverständnis des Arbeitgebers einholen. So müssen Sie sich z.B. für die vorgeschriebenen vier Rakas, also Gebetseinheiten keine Erlaubnis einholen, für die freiwilligen Sunna-Gebete vor und nach dem Pflichtgebet wäre dies aber angemessen. Allerdings dürfen Sie auch die Pflichtgebete nicht unnötig in die Länge ziehen, Ein Pflichtgebet von vier Rakas dauert im Durchschnitt vier Minuten. Sobald Sie das Gebet beenden kehren Sie an ihren Arbeitsplatz zurück. Sie sollten Ihre Gebete in den Pausen verrichten, wenn diese auf die Gebetszeiten fallen.