Islam und Koran

Dürfen verlobte Paare unter sich eine Trauung vornehmen?

Frage:

Wie steht es nach unseren Glaubensmaßen um die Gültigkeit von religiösen Trauungen, die verlobte Paare vornehmen, um ohne Begehung von Sünde beisammen zu sein, sich miteinander zu unterhalten und miteinander auszugehen? Verleiht eine religiöse Trauung, die mit der Verlobung vorgenommen wird, der geschlechtlichen Begierde und Handlung der Verlobten eine Legitimation? Dürfen verlobte Paare unter sich eine Trauung vornehmen?

Antwort:

Die Trauung zwischen Verlobten ist eine komplette Trauung. Somit wird die Phase der Verlobung beendet; die Phase der Ehe beginnt.

Es gibt keine andere Form der Trauung, die nur vorgenommen wird, um das Gebot der Verhüllung der Frau vor dem Mann auszuhebeln, um sich zu unterhalten und miteinander auszugehen, ohne eine Sünde zu begehen. Es gibt nur eine einzige Trauung und wenn diese Trauung vorgenommen wird, beginnt die Phase der Ehe. Der Junge und das Mädchen sind nunmehr kein verlobtes Paar, sondern ein verheiratetes Paar.

Nach dieser Trauung erlangt der Mann das Recht, seine Frau zu sich nach Hause mitzunehmen. Die Frau hat nur dann das Recht, nicht zu ihm nach Hause zu gehen, wenn sie als Hindernis das nichtbezahlte mehr-i muaccel (also die Brautgabe, die als Bedingung die Barbezahlung im Voraus beinhaltet) vorweist. Darüber hinaus kann nichts anderes vorgeschoben werden. Es kann nicht als Hindernis geltend gemacht werden, dass die Brautausstattung nicht fertig ist oder dass eine Verlobungsfeier oder eine Hochzeitsfeier veranstaltet werden muss. Falls eine Hochzeit geplant ist, wird sie umgehend gemacht und der Mann nimmt die Frau mit zu sich nach Hause.

Die Brautgabe ist, wie man weiß, das Gut, das der Mann seiner Frau geben muss. Je nach Vereinbarung oder Brauch der Parteien kann ein Teil der Brautgabe sofort und der andere Teil später abbezahlt werden. Es ist aber auch zulässig, die Bedingung zu stellen, dass der ganze Teil sofort oder auch später abbezahlt wird.

Wenn diese oder jene Bedingung gestellt worden ist, kann die Frau die Erfüllung ihrer Bedingung verlangen, um sich ihrem Mann hinzugeben. Wenn diese Bedingung erfüllt wird, hat die Frau keinerlei Vorwände mehr. Weder ihr Vater, noch ihre Geschwister, noch irgendein anderes Familienmitglied der Frau haben das Recht, irgendwelche Bedingungen noch zu stellen. Im Allgemeinen führt die Verzögerung einer Hochzeit zu Reibereien und Missverständnissen zwischen den Parteien.

Zumeist sind die Verursacher dieser Verzögerung jedoch nicht der Junge und das Mädchen, sondern deren Parteien, die nach der Trauung keinerlei Befugnisse mehr haben. Damit verhalten sie sich sündhaft. Eine Frau, die nicht ins Haus ihres Mannes kommen will, gibt sich im Haus ihres Vaters oder in ihrem eigenen Haus ihrem Ehemann hin. Wenn sie dies jedoch verweigert, widersetzt sie sich ihrem Ehemann.

Falls der Mann seine Gattin nicht zu sich nach Hause mitnehmen will, muss er in diesem Fall ihren Unterhalt bezahlen. Die Tatsache, dass die Trauung vollzogen, aber noch keine Hochzeit gefeiert worden ist, verhindert dies nicht, da Trauung und Hochzeit zusammen vollzogen werden.

Wenn die Ehe nach dieser Trauung in die Brüche geht, haben vollends die Beschlüsse bezüglich der Scheidung ihre Geltung.

Beim Thema Verlobung werden in der Praxis viele Fehler begangen. Die Verlobung besteht aus einem Versprechen und einigen Zeremonien, die für die zukünftige Eheschließung gemacht werden. In dieser Phase bekommen die Parteien die Möglichkeit, sich gründlich kennenzulernen. Nachdem sie sich über die jeweils andere Partei genau vergewissert haben, sollte sofort die Trauung vollzogen und die Hochzeit gefeiert werden. Trauung bedeutet de facto die Realisierung der Ehe.

Danach fangen alle Rechte und Verantwortlichkeiten bezüglich der Ehe an. Es ist unmöglich, dass sich die Parteien nach der Trennung noch als verlobt betrachten. Daher sollte man bei diesem Thema sehr vorsichtig vorgehen, die Trauung zeitgleich mit der Hochzeit durchführen und die Hochzeit auf keinen Fall verzögern. [1]

Laut Ömer Nasuhi BILMEN (Gottes Gnade über ihn) ist nach der malikitischen und schafiitischen Rechtsschule eine Trauung, die gemacht worden ist, damit sich die Frau vor dem Mann nicht mehr verhüllen muss, die aber beispielsweise Bedingungen enthält wie, dass der Mann seine Ehefrau nicht mit zu sich nach Hause nehmen und keine sexuelle Beziehung mit ihr eingehen darf, eine ungültige Trauung.

Nach der malikitischen Lehrmeinung muss diese Trauung vor der Vereinigung von Mann und Frau annulliert werden. Nach der schafiitischen Lehrmeinung wird diese Trauung ungültig, wenn die Partei des Mädchens diese Bedingung gestellt haben sollte. [2]

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[1] Ömer Nasuhi BİLMEN: Hukukı İslamiyye ve Istılahat-ı Fıkhiyye Kamusu, Bd. II, S.12, 14, 477, 480. Istanbul, 1985.

[2] Ebd., S.39-40.

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