Frage:
Mit unseren Laptops oder Notebooks gehen wir kabellos online. Ist das denn bedenklich? Wer verhindern möchte, dass seine Verbindung genutzt wird, kann diese mit einem Passwort schützen, so komme ich zu dem Schluss, dass diejenigen, die ihre Verbindung nicht schützen, nichts dagegen haben, wenn man ihren Zugang nutzt. Trotzdem wollte ich mich hier noch einmal vergewissern.
Antwort:
Es ist nicht erlaubt, das Eigentum eines anderen ohne seine Erlaubnis zu nutzen. Dass jemand seinen Zugang nicht mit einem Passwort schützt, obwohl er das könnte, sollte nicht als Schlupfloch für die ungenehmigte Nutzung dieses Zugangs gesehen werden. Auch wenn kein Passwortschutz vorhanden ist, heißt das nicht, dass jeder es nutzen darf. Es ist möglich, dass die Person nicht weiß, wie man ein Passwort einrichtet. Zudem kann eine zusätzliche Nutzung die Internetverbindung des Eigentümers beeinträchtigen. Es kann auch sein, dass der Eigentümer keine Flatrate hat, sodass man von seinem Kontingent abzweigt und ggf. zusätzliche Kosten für ihn verursacht.
Wenn man all diese Punkte in Betracht zieht, ist es nicht richtig, das WLAN eines anderen ohne seine Erlaubnis zu nutzen. Wenn sie den Eigentümer nicht kennen, gehen Sie nicht online oder gehen Sie über einen gebührenpflichtigen Service online.