Frage:
Auf der Bank haben sich Zinsgelder angesammelt. Aus unseren Nachforschungen ging hervor: Wir könnten diese Zinsen einer Hilfsorganisation, einer Schule oder einer hilfsbedürftigen Familie spenden ohne eine Belohnung (Thawab) dafür zu erwarten. Allerdings dürfe der Empfänger nicht wissen, dass es sich dabei um Zinsen handelt.
Meine Frage: Wäre es haram (nach islamischem Recht verboten) wenn der Empfänger wüsste, dass es sich um Zinsgelder handelt? Weshalb? Wir hatten der Person, der wir es zukommen ließen, gesagt, dass es Zinsgelder sind und die Person hatte das Geld dringend nötig. Als jedoch ein Gelehrter meinte, der Empfänger dürfe davon nichts wissen, waren wir verwirrt. Können Sie uns diesbezüglich aufklären?
Antwort:
Zinseinnahmen sind nicht wie Schweinefleisch oder Alkohol anzusehen. Es ist hierbei unmöglich festzustellen, ob die Zinsen über rechte oder unrechte Wege erwirtschaftet wurden. Zinsgelder sind nur für den direkten Empfänger der Zinsen verboten. Wenn Sie für alle verboten oder unrechtmäßig wären, hätte man ein Problem, da das ständig zirkulierende Geld, das letztlich in unseren Taschen landet, sicherlich irgendwann für einen unrechtmäßigen Zweck verwendet wurde.
Es gilt: Keine Zinsen anzunehmen, angenommene zurückzugeben. Heutzutage nehmen Banken jedoch keine Zinsen zurück. Daher müssen wir die Zinseinnahmen auf die oben beschriebene Art und Weise entledigen.
Möglicherweise wird es den Empfänger beunruhigen wenn er weiß, dass es sich dabei um Zinsen handelt. Auch ist es nicht von Vorteil, wenn bekannt wird, dass man Zinsen eingenommen hat. Man muss seine Sünden und Missetaten verborgen halten. Daher ist es ratsam, den Ursprung der Spende nicht zu erwähnen. Wenn man es aber doch tut, wird das gespendete Zinsgeld für den Empfänger der Spende nicht haram (verboten).