Islam und Koran

Das Scheidungsrecht des Mannes (,El -Talak’)

Es ist ein erstaunliches Phänomen, dass das Scheidungsrecht des Mannes in den Gelehrtenbüchern deutlich anders beschrieben wird als im Koran. Hier wird genau erklärt, wie die Scheidung nach dem Koran und der Sunna aussehen muss und weshalb die Gelehrtenmeinung davon abweicht.

Das Scheidungsrecht des Mannes (,El -Talak’)
,,El- Talak” ist im Koran das Scheidungsrecht des Mannes.
Die handelnden Subjekte dieser Scheidungsart sind die Ehemänner. Das Recht der Frau, ihre Ehe zu beenden, nennt man ,Iftida’. Allah der Erhabene gebietet Folgendes:
,,Die Scheidung (,,talak”) ist zweimal gestattet. Nach jedem Mal darf man die Frau entweder in rechtlicher Weise behalten oder muss sie auf ordentliche Weise freigeben (Bakara [die Kuh], 2/229).”
Der Artikel ,,el” am Anfang des Ausdrucks ,,El-Talaku” des Verses ist ein bestimmender Artikel; er lässt den Ausdruck so betonen: ,,El-Talâku” und gibt dem Wort die Bedeutung ,,diese Scheidung”. Was mit ,,Talak” gemeint ist, wird in der Sure El- Talak” erklärt. Allah der Erhabene gebietet:
,,O Prophet! Wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann tut das unter Berücksichtigung ihrer Wartezeit, und berechnet die Wartezeit! Und fürchtet Allah, euren Herrn! Ihr dürft sie nicht (vor Ablauf ihrer Wartezeit) aus ihrem Haus ausweisen, und sie brauchen (ihrerseits) nicht (vorher) auszuziehen, es sei denn, sie begehen etwas ausgesprochen Abscheuliches. Und dies sind Allahs Gebote; und wer Allahs Gebote übertritt, der hat sich selber Unrecht getan. Du weißt nicht, ob Allah danach etwas (Unvermutetes) geschehen lassen würde. Und wenn die (betreffenden) Frauen ihren Termin erreichen, dann behaltet sie in rechtlicher Weise oder trennt euch von ihnen in rechtlicher Weise! Und nehmt zwei rechtliche Leute von euch zu Zeugen. und haltet das Zeugnis um ALLAHs Willen ein! Das ist eine Ermahnung an diejenigen, die an Allah und den jüngsten Tag glauben. Wenn einer gottesfürchtig ist, schafft Allah ihm einen Ausweg. und beschert ihm, ohne dass er damit rechnet (den Lebensunterhalt). Und wer auf Allah vertraut, dem genügt er. Allah erreicht, was er will. Er hat für alles ein Maß gesetzt (Talak, 65/1-3).”
So wie für alles, hat Allah auch für die Scheidung einen Maßstab, einen Standart gesetzt. Die oben angeführten Verse zeigen diesen Maßstab. Abdullah, der Sohn Omars, hatte seine Frau geschieden, als sie ihre Menstruation hatte. Als Omar in Bezug darauf den Gesandten Gottes (sas) fragte, sagte dieser:
,,Sag ihm, er soll zu seiner Frau zurückkehren; er soll sich nicht von ihr trennen, bis ihre Wartezeit zuende ist. Wenn seine Frau dann nochmal ihre Menstruation bekommt und diese aufhört, kann er entweder weiterhin bei ihr bleiben oder sich von ihr scheiden lassen, ohne mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben. Dies ist die Wartefrist, die Allah bei der Scheidung der Frauen zu berücksichtigen befohlen hat.”[1] Abdullah b. Omar sagte: ,,Unser Prophet erklärte meine Scheidung für ungültig und trug folgenden Koranvers vor: ,O Prophet! Wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann tut das unter Berücksichtigung ihrer Wartezeit.’ Das heißt, scheidet euch von ihnen vor Beginn der Periode.” [2] Ein Mann, der sich von seiner Frau scheiden lassen möchte, hat also Foldendes zu machen:

  1. Die Wartezeit der Frau berücksichtigen.
  2. Die Periode zählen.
  3. Die Frau nicht aus dem Hause ausweisen.
  4. Dafür zu sorgen, dass die Frau nicht das Haus verlässt.
  5. In der vorgeschriebenen Zeit oder am Ende der Wartezeit die Frau im Guten behalten oder sich im Guten von ihr trennen.
  6. Sei es bei der Scheidung von der Frau, sei es bei seiner Rückkehr zu ihr oder sei es bei der entgültigen Trennung, zwei Zeugen herbeirufen.

1. Die Scheidung unter Berücksichtigung der Wartezeit
Mit dieser Wartezeit ist der Zeitraum gemeint, den die geschiedene Frau im Hause ihres Ehemannes absitzen muss. In dieser Zeitspanne teilt die Frau mit ihrem Mann das gleiche Haus, jedoch geht sie mit ihm keine sexuelle Beziehung ein. Denn sie muss die Wartezeit alleine abwarten. Allah der Erhabene gebietet:
,,Geschiedene Frauen müssen drei Perioden alleine absitzen.”
Da Geschlechtsverkehr während der Menstruation verboten ist, ist sie ohnehin auf sich gestellt. Die Frau muss ja während der Wartezeit das Haus mit ihrem Mann teilen, mit dieser Periode ist deshalb die Zeitspanne gemeint, in der die Menstruation aufhört und sie Geschlechtsverkehr mit ihm haben könnte. Also bedeutet dies, dass zu dem Zeitpunkt der Scheidung während der Periode die Menstruation der Frau zuende sein muss, aber kein Geschlechtsverkehr stattgefunden haben darf. Es wurde überliefert, dass der Gesandte Gottes (sas) sehr wütend geworden war, weil Abdullah b. Omar sich nicht an diese Regel gehalten hatte und ihm zur Strafe eine Periode zusätzlich als Wartezeit auferlegte. [3] Er sagte ihm nämlich, dass er sich von seiner Frau nicht nach der ersten Periode, sondern erst nach der zweiten Periode scheiden dürfe.
Dies hat wichtige Gründe. Der Mann, der während ihrer Menstruation keinen Geschlechtsverkehr mit seiner Frau haben darf, kann unruhig sein. Wenn sie zuende ist, erreicht sein Verlangen nach ihr den Höhepunkt. Wenn er dann mit ihr schläft, wird das Verlangen weniger. Dass der Mann sich von seiner Frau erst in der Phase nach ihrer Menstruation scheiden lassen darf und das, ohne Geschlechtsverkehr mit ihr zu haben, stellt natürlich ein Hindernis für die Scheidung dar.
Die Wartezeit für Frauen, die die Menstruation bekommen, beträgt drei Perioden. Da die Scheidung nicht während ihrer Menstruation verwirklicht wird, verbringt die Frau mit ihren Mann drei Menstruationsphasen und drei Phasen, nachdem diese aufhört, ohne Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben. Das kann bis zu drei Monaten dauern.
In Bezug auf Frauen in den Wechseljahren, Frauen, die keine Menstruation bekommen oder Schwangere steht Folgendes im heiligen Koran:
,, Und wenn ihr bei denjenigen von euren Frauen, die keine Menstruation mehr erwarten, Zweifel hegt, soll ihre Wartezeit drei Monate betragen. Ebenso bei denen, die keine Menstruation bekommen. Und für die Schwangeren soll die Frist solange dauern, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen (Talak, 65/4).”
Ein Mann kann sich von seiner Ehefrau, die sich in einer dieser Situationen befindet, jederzeit scheiden lassen. Mit dem Ausspruch der Scheidung beginnt ihre Wartezeit.
2.Einen Zeugen dabei haben
Die Scheidung muss in Gegenwart von Zeugen vollzogen werden. Allah der Erhabene gebietet in Kapitel Talak, Vers 2, Folgendes:
,,Nehmt zwei rechtschaffene Personen unter euch als Zeugen; und haltet das Zeugnis um ALLAHs Willen ein!
Wenn man über die entsprechenden Verse nachdenkt, wird ersichtlich, dass in jeder Phase der Scheidung Zeugen erforderlich sind. In der ersten dieser Phasen spricht der Mann die Scheidung aus. Ab diesem Zeitpunkt wird den Muslimen eine Aufgabe auferlegt. Allah der Erhabene sagt:
,,Und Wenn ihr fürchtet, dass es zwischen einem Ehepaar zu einem Zerwürfnis kommt, dann bestellt einen Schiedsrichter aus seiner und einen aus ihrer Familie. Wenn die beiden sich dann aussöhnen wollen, wird Allah zwischen ihnen Frieden schaffen. Er weiß Bescheid und ist wohl unterrichtet (Nisa [die Frauen], 4/35).”
Wenn die Zeugen informiert werden, erfahren das die Muslime und schreiten ein. Andernfalls würde es für sie schwierig werden, ihre Pflicht zu tun. Der Mann kann zu seiner Frau zurückkehren, bevor ihre Wartefrist zuende ist. Zu diesem Thema sagt Allah der Erhabene:
,, Und ihre Ehemänner haben vorrangig das Anrecht, sie dann zurückzunehmen, wenn sie eine Versöhnung anstreben (Bakara [die Kuh], 2/228).”
Da die Rückkehr innerhalb der Wartefrist von der Versöhnung abhängig ist, ist es erforderlich, die Absicht des Mannes zu erfahren und die Lage zu bewerten. Wenn festgestellt wird, dass der Mann eine böse Absicht hat, wird ihm nicht die Gelegenheit zur Rückkehr gegeben. Aus diesen Gründen ist auch in dieser Phase eine Bewertung durch Zeugen notwendig. Auch die Rückkehr am Ende der Wartezeit ist an die gute Absicht gebunden. Deshalb ist auch diese Phase mit Zeugen zu bewerten. Allah der Erhabene gebietet:
,,Und wenn ihr Frauen entlasst und sie dann ihren Termin erreichen, dann behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei! Behaltet sie nicht aus Schikane, um zu übertreten! Wer dies tut, frevelt gegen sich selber. Und treibt nicht euren Spott mit den Versen Allahs! Und gedenket der Gnade, die Allah euch erwiesen, und der Schrift und der Weisheit, die er auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen! Und fürchtet Allah! Ihr müsst wissen, dass er über alles Bescheid weiß (Bakara, 2/231).”
Auch, dass der Mann am Ende der Wartefrist mit guter Absicht zu seiner Frau zurückkehrt oder sich im Guten von ihr trennt, muss durch Zeugen festgehalten werden. Allah der Erhabene sagt:
,,Und wenn die (betreffenden) Frauen ihren Termin erreichen, dann behaltet sie in rechtlicher Weise oder trennt euch von ihnen in rechtlicher Weise (Talak, 65/2)!”
Demnach ist in jeder Phase der Scheidung eine Bewertung durch Zeugen notwendig. Jeder der Zeugen muss sowohl in der Lage sein, die Situation zu bewerten als auch vor Gericht auszusagen. Aus diesem Grund müssen sie klug und mündig und gerecht sein, Stumme oder Blinde sind nicht geeignet. [4] Jemand, der aufgrund von Verleumdung von ehrbaren Frauen verurteilt wurde [5] oder Verwandte, die zugunsten der betreffeden Person aussagen könnten, dürfen diese Aufgabe nicht übernehmen. [6] 3.Die Aufgabe, die Wartezeit zu berechnen
In Kapitel Talak, Vers eins, wird die Aufgabe, die Wartezeit zu berechnen, dem Mann übergeben:
,,O Prophet! Wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann tut das unter Berücksichtigung ihrer Wartezeit, und berechnet die Wartezeit (genau)!“
Die Frau bekommt die Menstruation, aber der Mann muss sie berechnen. Dieser Befehl sorgt dafür, dass der Mann sich in dieser Zeit intensiv mit seiner Frau beschäftigt. Falls er die Zeit nicht berechnet, kann er seine Chance verpassen, zu seiner Frau zurückzukehren und dieses Recht verlieren. Die Frau ist ihrerseits dazu verpflichten, den Ehemann wahrheitsgemäß über ihre Menstruation zu informieren. Allah der erhabene gebietet:
,,Und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verheimlichen, was Allah in ihrem Schoß geschaffen hat, wenn sie an Allah und den jüngsten Tag glauben (Bakara, 2/228).”
Wenn sie ihre Menstruation bekommt, aber behauptet, sie nicht bekommen zu haben, begeht sie damit eine Sünde.
Das, was ,,Allah in ihrem Schoß geschaffen hat” kann auch ein Kind sein. Keine Frau möchte ein Kind ohne Vater zur Welt bringen, jedoch kann es sein, dass sie das Haus ihrer Mannes so schnell wir möglich verlassen möchte und deshalb ihre Schwangerschaft verbirgt. Eine schwangere Frau bekommt keine Menstruation. Um das Haus ihres Mannes verlassen zu können, müsste sie aber sagen, dass sie sie bekommt. Somit würde sie eine Sünde begehen.
4.Dass die Frau nicht das Haus verlässt und nicht ausgewiesen wird
In Vers eins des Kapitels Talak wird verboten, dass die Frau während ihrer Wartezeit das Haus verlässt oder aus dem Haus gewiesen wird:
,,Ihr dürft sie nicht (vor Ablauf ihrer Wartezeit) aus ihrem Haus ausweisen, und sie brauchen (ihrerseits) nicht (vorher) auszuziehen, es sei denn, sie begehen etwas ausgesprochen Abscheuliches.”
An dieser Stelle wird betont, dass das Haus, wovon die Rede ist, das Haus der Frau sei, obwohl es dem Ehemann gehört. Das bedeutet also, während ihrer Wartezeit darf die Frau es wie ihr Eigentum benutzen. Falls das Haus der Frau gehören würde, wäre nicht die Rede davon, dass man sie nicht hinauswerfen dürfe oder sie es nicht verlassen solle.
Falls die Frau das Haus verlassen würde oder dazu gezwungen würde, würde dies die Aufgabe der Zeugen, das Paar zu versöhnen, erschweren. Außerdem könnte sich die Kälte zwischen ihnen vermehren, wenn sie vor anderen über ihre Beziehungsprobleme sprechen und böswillige Menschen können ein Hindernis für eine Versöhnung darstellen.
Zudem kann ein Ehepaar, dass drei Monate unter einem Dach verbringt, ohne Geschlechtsverkehr zu haben, weich werden und die Scheidungsgründe aus dem Weg räumen. Der Satz am Ende des ersten Verses des Kapitels Talak ,,Du weißt nicht, ob Allah danach etwas (Unvermutetes) geschehen lassen würde” weist darauf hin.
5.Hududullah- Die von Allah bestimmten Grenzen
In den Kapiteln Talak (Vers 1) und Bakara (Vers 229 und 230) kommt der Begriff ,,Hududullah” vor. Vers zwei des Kapitels Talak wiederum endet mit den Worten ,,Das ist eine Ermahnung an diejenigen, die an Allah und den jüngsten Tag glauben. Wenn einer gottesfürchtig ist, schafft Allah ihm einen Ausweg.” Dieses Urteil und auch die Worte ,,Und treibt nicht euren Spott mit den Versen Allahs (Bakara, 2/ 231)” haben dieselbe Bedeutung wie Hududullah. In einem Vers gebietet Allah Folgendes:
,,Diejenigen, die bußfertig und fromm sind, (Allah) loben, asketisch leben und sich (im Gebet) verneigen und niederwerfen, und die gebieten, was recht ist, und verbieten, was verwerflich ist, und auf die Gebote (huduud) Allahs achtgeben (das sind die wahren Gläubigen). Und bring den Gläubigen gute Nachricht (Tevbe [die Reue], 9/112)!”
Mit diesem Vers zusammen sind es insgesamt sechs Verse, die uns auftragen, bei dem Thema der Scheidung sehr gewissenhaft vorzugehen. Der Begriff ,,Hududullah” wird bei keinem anderen Thema so oft wiederholt wie beim Scheidungsrecht des Mannes. Dies wiederum zeigt auf die enorme Wichtigkeit dieses Themas hin.
Jemand, der die Grenzen, auf die in Kapitel Talak, Vers eins, hingewiesen wird, nicht beachtet, bringt sich selbst in Schwierkeiten, jedoch ist seine Scheidung gültig. Diese sind; dass der Ehemann die Wartezeit berechnet, dass er seine Frau nicht aus dem Hause weist und dass diese nicht selber geht. Zu diesem Thema sagt Allah der Erhabene Folgendes: ,, Und dies sind Allahs Gebote; und wer Allahs Gebote übertritt, der hat sich selber Unrecht getan.” Der Mann hat nämlich das Recht, bis zum Ende der Wartefrist zu seiner Frau zurückzukehren. Falls er diese Zeit nicht berechnet, kann er dieses Recht verlieren, weil er nicht bemerkt, wann sie zuende ist.
Wenn der Mann die Frau während der Wartezeit nicht aus dem Hause wirft, wird es leichter, eine Lösung für das gemeinsame Problem zu finden. Man kann zu einem besseren Ergebnis kommen, wenn man die Lage nochmal überdenkt.
Wenn die Frau ihrerseits das Haus nicht verlässt, kann sie eine Gelegenheit finden, um ihren Mann umzustimmen. In dieser Zeit ist der Geschlechtsverkehr das einzige Verbot in ihrem Umgang mit dem Ehemann. Dies wiederum wird das Interesse des Mannes ihr gegenüber steigern. Falls der Mann die Entscheidung der Rückkehr trifft und diese Entscheidung durch die Zeugen festhalten lässt, wird auch dieses Verbot aufgehoben.
Im Falle, dass die in Kapitel Talak, Vers zwei und in Kapitel Bakara, Vers 229 und 230 angeführten Gebote nicht befolgt werden, gilt die Scheidung nicht. Die Urteile zu diesen Versen stehen an derselben Stelle.
6.Die Entscheidung zur Rückkehr
Die Rückkehr des Mannes zu seiner Frau hängt von der guten Absicht des Mannes ab. Allah der Erhabene sagt: ,,Und ihre Ehemänner haben vorrangig das Anrecht, sie dann zurückzunehmen, wenn sie eine Versöhnung anstreben (Bakara, 2/228).” Das bedeutet, da sie am Ende der Wartezeit zurückkehren dürfen, dürfen sie sich während der Wartezeit erst recht versöhnen. Wenn der Ehemann jedoch keine wirkliche Versöhnung anstrebt, zum Beispiel, nachdem er sich den Bedingungen entsprechend scheidet, vor Ende der Wartezeit zu seiner Frau umkehrt und sich innerhalb der übrigen Wartezeit wieder trennt, wird diese Rückkehr ungültig und am Ende der Wartezeit endet die Ehe endgültig.
Auch um seiner Frau zu schaden oder um die Wartezeit zu verlängern, darf er nicht zurückkehren. Allah der Erhabene gebietet Folgendes:
,,Und wenn ihr Frauen entlasst und sie dann ihren Termin erreichen, dann behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei! Behaltet sie nicht aus Schikane, um (auf diese Weise die Gebote Allahs) zu übertreten! Wer dies tut, frevelt gegen sich selber (indem er sich ins Unrecht setzt). Und treibt nicht euren Spott mit den Versen Allahs! Und gedenket der Gnade, die Allah euch erwiesen, und der Schrift und der Weisheit (hikma), die er auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen! Und fürchtet Allah! Ihr müsst wissen, dass er über alles Bescheid weiß (Bakara, 2/231)”
Da ,,Allah für alle Dinge einen Maßstab, einen Standard” gesetzt hat, zeigen alle bis hierher angeführten Dinge die nach den gesetzen Maßstäben gemachte erste Scheidung.
7.Die Zahl der Scheidungen
Allah der Erhabene gebietet Folgendes:
,,Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgend etwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, es sei denn, beide befürchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, dass sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs, so übertretet sie nicht. Und wer die Schranken Allahs übertritt – das sind diejenigen, die Unrecht tun. (Bakara, 2/229)”
Das Gebot ,,Die Scheidung ist zweimal” zeigt, dass die oben erwähnte Scheidung, deren Maßstab durch Allah festgelegt ist, höchstens zweimal durchgeführt werden kann.
Das Urteil ,,Und wer die Schranken Allahs übertritt – das sind diejenigen, die Unrecht tun” weist darauf hin, dass die Scheidungen, die sich nicht an diesen Maßstab halten, ungültig sind. Die Scheidungsarten, die an bestimmte Bedingungen oder an eine bestimmte Zeit gebunden sind, sind deswegen ungültig, weil sie sich nicht an diese Maßstäbe halten.
Bei der dritten Scheidung gelten die oben aufgezählten Regeln nicht. Allah der Erhabene sagt:
,,Und wenn der Mann (ein drittes Mal) entlässt, ist sie ihm künftig nicht erlaubt, bevor sie nicht einen anderen Gatten heiratet. Falls dieser sie entlässt, ist es keine Sünde für die beiden, wieder zu heiraten, wenn sie glauben, die Gebote Allahs halten zu können. Das sind die Gebote Allahs. Er macht sie Leuten klar, die verständig sind (Bakara, 2/230).
Die Einschränkung der Scheidung auf dreimal steht mit der Natur des Menschen in Einklang. Nach einer unerwünschten Tat wird höchstens zweimal eine Entschuldigung angenommen, beim dritten Mal wird sie nicht mehr akzeptiert.
Das sehen wir auch bei der Geschichte von Moses und Al-Khidr. Moses sagte zu Al-Khidr: ,,Darf ich mit dir kommen, damit du mir etwas von dem Wissen, das dir gegeben wurde, beibringst?” Da antwortete Al-Khidr: ,,Komm mit mir, aber du wirst es nicht mit mir aushalten. Wie könntest du etwas aushalten, dass du nicht verstehst? Wenn du bei mit bleiben willst, darfst du mir keine Fragen stellen, bis ich dir alles von selbst erzähle.” Nachdem Moses ihm zweimal eine Frage gestellt hatte, sagte er zu Al-Khidr: ,,Falls ich dir noch einmal eine Frage stellen sollte, trenne dich von mir. Nun habe ich nämlich die Grenze des Annehmbaren erreicht.” Als er das dritte Mal fragte, erklärte Al-Khidr: ,,Dies trennt uns beide voneinader.” [7] Beim dritten Mal ist eine Entschuldigung nicht mehr annehmbar. Genauso endet bei der dritten Scheidung die Möglichkeit des Ehemannes, sich zu entschuldigen und die Eheleute trennen sich voneinader. Dies stellt dann eine der Natur des Menschen angemessene Scheidung dar.
Danach geht jeder seinen Weg. Falls die Frau in der Zwischenzeit einen anderen Mann heiraten sollte, dieser Mann sterben oder sich den Geboten entsprechend von ihr scheiden sollte, kann die Frau wieder den Mann heiraten, der sie zuvor dreimal geschieden hatte. Dieser Umstand bezieht sich auf das Gebot des oben angeführten Verses.
Die Araber der vorislamischen Zeit kannten das Scheidungsrecht des Mannes. Jedoch hatte dieses keine bestimmte Zahl. Der Mann konnte sich von seiner Frau scheiden, während der Wartezeit zu ihr zurückkehren und dies so oft machen, wie er wollte. Auf diese Weise erfüllte er weder seine Pflichten als Ehemann noch ließ er sie frei, damit sie einen anderen heiraten konnte. Selbst wenn die Wartezeit zuende ging, konnte er verbieten, dass sie heiratete. [8] Der Islam beschränkte das unbegrenzte Scheidungsrecht auf dreimal und gab dem Mann die Gelegenheit, bei den ersten zwei Malen während der Wartezeit zur Frau zurückzukehren. Beim dritten Mal kannte er ihm dieses Recht nicht mehr zu. Somit verwirklicht jeder, der sich von seiner Frau nach Ende ihrer Menstruation trennt, ohne Geschlechtsverkehr mit ihr zu haben, ein Scheidungsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Entscheidung zur Scheidung am Ende der Wartefrist getroffen wird. Wenn die Entscheidung getroffen wird, die Ehe fortzusetzen, wurde eine Scheidung vollzogen, aber die Ehe von Neuem eingegangen.
8.Das Thema der drei Scheidungen
Die vorhandenen Rechtsschulen akzeptieren, dass die Scheidung wie oben aufgeführt, vollzogen werden muss, aber sie lassen auch die Scheidung gelten, die sich nicht an die Maßstäbe hält. Der Grund dafür ist, dass sie bei der Gründung des Scheidungssystems die Verse des Kapitels Talak nicht als Grundlage nehmen und die übrigen Verse nur bedingt akzeptieren. Aus diesem Grund haben sie die Verse und Hadithe zur Scheidung zum großen Teil außer Acht gelassen. Dazu werden wir unten ein kleines Beispiel bringen.
Nach den vier Rechtsschulen darf der Ehemann sich von seiner Frau scheiden lassen, während sie ihre Menstruation hat oder in der Phase, in der sie Geschlechtsverkehr haben, indem er sowohl ein Scheidungsrecht in Anspruch nimmt als auch alle Scheidungsrechte zusammen, wenn er möchte. Wenn er also zu seiner Frau sagt: ,,Ich lasse mich von dir durch drei Scheidungsrechte scheiden”, verwirlichen sich alle drei Scheidungen zugleich und die Ehe endet für immer. Scheidungen, die an eine bestimmte Bedingung oder eine bestimmte Zeit gebunden sind, werden genauso akzeptiert. Weder zum Zeitpunkt der Scheidung noch bei der Rückkehr noch bei der Trennung am Ende der Wartezeit wird die Bedingung gestellt, Zeugen zu haben. Man schaut auch nicht darauf, ob der Mann im Falle einer Rückkehr zu seiner Frau eine gute oder schlechte Absicht hat. Es ist offensichtlich, dass all dies dem Koran widerspricht. Jetzt geben wir drei Beispielsscheidungen für die Geschehnisse, die die Rechtsschulen in diese Lage brachten.
a.Die Epoche des Propheten
Nach einer Überlieferung von Ibn Abbâs ließ sich Abdu Yezîd von seiner Frau Umm Rukâne scheiden und heiratete eine Frau von dem Stamm der Muzeyna. Kurze Zeit später kam diese Frau zum Gesandten Gottes und deutete an, dass Abdu Yezîd impotent sei, indem sie ein Haar, das sie von seinem Haupt gestohlen hatte, vorzeigte und sagte: ,,Er kann mir höchstens soviel nutzen wie dieses Haar. Trenne uns.” Der Prophet Mohammed (der Friede und Segen Allahs sei über ihm), wurde wütend deswegen und ließ den Sohn des Mannes, Rukâne, und seinen Bruder rufen. Dann fragte er die dort Anwesenden, indem er auf die beiden Brüder hinwies: ,,Findet ihr nicht, dass dieser hier aus diesem und diesem Grund und jener aus dieser und dieser Hinsicht Abdu Yezîd ähnlich sieht?”
,,Doch”, sagten diese. Der Gesandte Gottes befahl Abdu Yezîd: ,,Lass dich von ihr scheiden.” Und dieser tat, was verlangt wurde. Danach sagte er:
,,Kehre zu deiner vorigen Frau zurück, zur Mutter von Rukâne.”
Abdu Yezîd erwiderte: ,,O Gesandter Gottes! Ich habe mich von ihr mit drei Scheidungen auf einmal getrennt.”
,,Ich weiß, kehr zu ihr zurück” antwortete dieser und trug folgende Koranverse vor: ,,O Prophet! Wenn ihr euch von euren Frauen scheidet, dann tut dies unter Berücksichtigung der Wartefrist und berechnet die Wartezeit (Talak, 65/1).” [9]
Nach Überlieferung von Ibn Abbâs ließ sich auch Rukâne, der Sohn von Abdu Yezîd, genau wie sein Vater durch drei Scheidungsrechte zugleich von seiner Frau scheiden und bereute dies später zutiefst. Der Gesandte Gottes (der Friede sei mit ihm) fragte ihn, wie er sich von ihr scheiden ließ. Dieser antwortete: ,,Durch drei Scheidungen zugleich.”
,,In der Gesellschaft?”, fragte er.
,,Ja”, sagte dieser.
,,Das ist eine Scheidung, wenn du willst, kehr zurück.” Und dieser ging sofort zurück zu seiner Frau. [10] b.Die Epoche der Gefährten
Nach der Mitteilung von Ibn Abbâs galt zu Lebzeiten des Gesandten Gottes (sas) und während der Epoche von Ebu Bakr und der ersten zwei Jahre des Kalifats von Omar, dass der Ausspruch von drei Scheidungen gleichzeitig als eine Scheidung galt. Omar, der Sohn Hattâbs, sagte eines Tages: ,,Die Menschen handeln voreilig, wo sie mit Bedacht handeln sollten. Sollen wir das vielleicht gegen sie verwenden und geltend machen?” Danach machte er die voreiligen Scheidungen alle geltend. [11] Die Quellen zeigen, dass die Urteile sich ab diesem Zeitpunkt verblüffend änderten. Auch Abdullah Ibn Abbâs, der die obigen Überlieferungen machte, änderte seine Einstellung. Ein Schüler sagt: ,,Ich war bei Ibn Abbâs, ein Mann kam und sagte, dass er sich von seiner Frau mit drei Scheidungen auf einmal scheiden ließ. Ibn Abbâs schwieg eine Weile. Ich dachte, dass er die beiden versöhnen würde. Dann begann er folgendermaßen: ,Einer macht eine Dummheit, danach ruft er nach Ibn Abbâs! Allah sagt Folgendes: ,Wer Allah fürchtet, dem wird er einen Ausweg zeigen (Talak 65/2).’ Du jedoch hast Allah nicht gefürchtet. Deswegen sehe ich auch keinen Ausweg für dich. Du hast gegen deinen Herrn rebelliert. Deine Frau hat sich von dir getrennt. Allah der Erhabene gebietet: ,O Prophet! Lasst euch von euren Frauen unter Berücksichtigung der Wartezeit trennen (Talak, 65/1).’“[12] Es wurde mitgeteilt, dass auch Abdullah b. Omar, Abdullah b. Mesud, Omar b. Abdulaziz und Mervan b. El-Hakem Urteile auf diese Art und Weise machten. (13)
c.Die Epoche der Gelehrten
Die Rechtschulen der Hanafiten, der Schafiiten, der Malikiten, und der Hanbaliten zählten ebenfalls die in einem Atemzug ausgeprochenen drei Scheidungen als drei Scheidungen. Das heißt, wenn ein Mann zu seiner Frau sagt: ,,Ich trenne mich von dir durch drei Scheidungen zugleich” gilt das als drei Scheidungen, egal ob sie gerade ihre Menstruation hat, diese zu ende ist, sie in dieser Zeit Geschlechtsverkehr hatten oder sie noch nie Geschlechtsverkehr hatten.
Nach Ibn-i Humam zeigt dieser Vers, dass die der Sunna entsprechende Scheidung zweimal ist, weil eine Übereinstimmung über den Ausspruch von drei Scheidungen auf einmal herrscht. (14) Auch diese Ansicht ist nicht akzeptabel. Eine Übereinstimmung gegen die Koranverse beeinträchtigt den Vers nicht.
Allah und sein Gesandter haben die gemeinsame Verwendung des Scheidungsrechts verboten, jedoch die Gelehrten sagten: ,,Es ist verboten, aber gültig”. Es ist offensichtlich, dass diese Haltung unannehmbar ist.
Zusammenfassend können wir sagen, dass das Scheidungsrecht des Mannes in den Büchern der Gelehrten mit dem Scheidungsrecht des Mannes im Koran und der Praktizierung des Propheten nichts miteinander zu tun hat.
* Kur’an Işığında Doğru Bildiğimiz Yanlışlar (Die für richtig gehaltene Irrtümer im Lichte des Korans), Süleymaniye Vakfı Yayınları, 2. Baskı, İstanbul, 2007, s: 206-221.
[1] Buhârî, Sahih, Talak, 1, 3, 44, 45; Tefsîru sureti’t-talak, 1; Müslim, Sahih, Talak 1, 14; Nesaî, Sünen, Talak 13, 15, 19; İbn Mâce, Sünen, Talak 1, 3; Darimî, Sünen, Talak 1, 2; İmam Malik, Muvatta’, Talak 53; Ebû Dâvûd, Sünen, Talak 4, Tirmîzî. Sünen, Talak.
[2] Ebû Davûd, Sünen, Talak 4.
[3] Buhârî, Ahkâm 13.
[4] Mecelle 1705.
[5] Nur, 24/4.
[6] Kasani, a.g.e., c. VI s. 267-272; Mecelle 1686-1700.
[7] Kehf, 18/66-78.
[8] Cessas, Ahkâmu’l-Kur’ân, c. II, s. 73; Reşid Rıza, Tefsiru’l-menar, Kairo, c. III, s. 38.
[9] Ebû Dâvûd, Sünen, Talâk, 10.
[10] Ahmed Ibn Hanbel, Müsned, I/265. Ahmed Abdurrahman el-Bennâ, Büluğu’l-emânî min esrâri’l-fethi’r-rabbânî, Daru’ş-Şihâb, Kairo, c. XVII, s. 7.
[11] Müslim, Sahih, Talâk, 2 (15, 16 ve 17 (1472)); Nesâî, Sünen, Talâk, 8; Ebû Dâvûd, Sünen, Talâk, 10.
[12] Ebû Dâvûd, Sünen, Talâk, 10.
[13] Muvatta Talâk, 1.
[14] Ibn Humam, A.g.e., c. IV, s. 70.
 
 
 
 
 

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